Fokus Verbraucherschutz und Aufsicht der Marktteilnehmer
Auf den ersten Blick handelt es sich heute um einen etwas „trockeneren“ Blogartikel. Direkt oder indirekt betrifft er allerdings uns alle. Deshalb haben wir uns entschlossen, ihn in unserer wöchentliche Reihe, mit aufzunehmen und Ihnen den Mehrwert sowie wichtige Informationen aufzuarbeiten.
Im Mai 2002 wurde die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz BaFin, gegründet. Sie ist die Vereinigung von drei Aufsichtsstellen am deutschen Finanzmarkt. Der Bankenaufsicht, der Versicherungsaufsicht und der Wertpapieraufsicht (Asset-Management). Dieser Zusammenschluss ist eine Folge der jahrelangen Veränderungen am Marktgeschehen. Sie ist eine rechtsfähige deutsche Bundesanstalt mit Sitzen in Frankfurt und Bonn. In den Bereichen der Fach- und Rechtsaufsicht untersteht die BaFin dem Bundesfinanzminesterium.
Mit der Hilfe von rund 2.400 Mitarbeitern nimmt die BaFin ihre Aufgaben wahr. Wie oben bereits angesprochen liegt die Kernaufgabe der BaFin in der Aufsicht über Banken, Versicherungen und dem Handel mit Wertpapieren in Deutschland. Ziel ist die Sicherstellung der Stabilität, Funktionsweise und Integrität. Somit schaut die BaFin in beide Richtungen. Beispielsweise auf der einen Seite wird die Solvenz der Marktanbieter geprüft. Auf der Verbraucherseite schafft die BaFin ebenfalls Vertrauen durch unterschiedliche Maßnahmen am Kapitalmarkt.
Da diese Bundesanstalt den Markt, seine Teilnehmer und deren Aktivitäten beobachtet und prüft, legt sie im Thema Verbraucherschutz bereits sehr früh erste Grundlagen. Ohne das der Endverbraucher sie bisher stark wahrnehmen kann. Sollten Differenzen zwischen den Gesellschaften und Ihren Kunden auftreten, so sind die ersten Anlaufstellen oft der Verbraucherschutz, der ungebundene Vermittler oder der Ombustmann.
Wir hoffen Ihnen hiermit einen groben Einblick gegeben haben zu können. Für eine genaue Verteilung der Zuständigkeiten und Möglichkeiten würden wir Sie bitten ggf. die Internetpräsenz der BaFin zu besuchen.