Liebe Leser,
innerhalb unserer Anlageberatung haben wir die Erfahrungen gesammelt, dass die Aufgaben und Mechanismen der Depotbanken und die der Wertpapierdot’s nicht immer bekannt sind. Nach einigen Rückfragen und Bitten, ob es eine art Handout für diese beiden Positionen gibt, haben wir uns entschlossen die wichtigen Punkte hier zu veröffentlichen und wünschen
Wertpapierdepotkonto:
Das Wertpapierdepotkonto (umgangssprachlich Wertpapierdepot oder Depotkonto) dient zur Verwahrung beispielsweise von Aktien und Anteilen von Investmentfonds, bei Letzterem wird die Bezeichnung Anlagekonto verwendet. Das Konto ist dem Anleger direkt zugeordnet. Beide befinden sich bei einer Bank / Depotbank, diese stellt somit eine Verwahrstelle.
Neben der Verwahrung werden auch sämtliche Transaktionen über das Wertpapierdepotkonto vollzogen, Kauf, Verkauf und Übertragung. Die Bevollmächtigung dieser Konten ist vergleichbar mit der für Girokonten. Sie können als Gemeinschafts- oder Einzelkonten geführt werden. Es besteht auch die Möglichkeit einen Minderjährigen als Begünstigten einzusetzen und es für ihn somit indirekt abzuschließen. Hierbei müssen beide Elternteile einwilligen. Oft sparen Eltern, Großeltern oder Paten etwas für den Nachwuchs an und erhalten so die Möglichkeit neben den klassischen Wegen, bei Ihrer Hausbank, Kapital für Konfirmation, Führerschein etc. aufzubauen. Oft werden hierfür auch gerne monatliche Sparpläne verwendet. Als sogenannte „Oder-Konten“ werden Gemeinschaftskonten bezeichnet, bei denen die Möglichkeit besteht als Kontoinhaber alleine oder nur gemeinschaftlich entscheiden und verfügen zu dürfen. Bei der Verwaltung und Verwahrung von Wertpapieren und betreiben von weiteren Depotgeschäften handelt es sich rechtlich um ein Bankgeschäft (§1 Abs. 1 Nr. 5KWG). Allerdings darf nicht jede Bank diese Dienstleistung dem Kunden gegenüber anbieten. Depotkonten dürfen ausschließlich von Finanzdienstleistungsunternehmen und Kreditinstituten die § 1 Abs. 1 und 1a KWG entsprechen, wenn sie die Verwaltung der Portfolios, die Abschlussvermittlung oder das Depotgeschäft betreiben.
Der Kunde erhält mindestens einmal jährlich einen Auszug zu seinem Depot, um den aktuellen Stand seines Investments abzugleichen. Ebenfalls besteht eine Informations-, Warn- und Aufklärungspflicht bei weiteren Änderungen zum Depot und der Anlage.
Der eigene Depotvertrag bietet immer noch einmal die Möglichkeit das Anlegerrecht und die Pflichten der Verwahrstelle individuell nachzulesen. Er wird bereits bei jeder Eröffnung eines Wertpapierdepots zwischen Depotkunde und Depotbank geschlossen. Heutzutage kann der Kunde i.d.R. diese Daten und aktuelle Wertstellungen zusätzlich, über einen persönlichen Account, online einsehen.
Je nach Art und Verwendung des Depots unterscheiden die Verwahrstellen und Banken grob vier Depottypen:
Depot A (das Eigendepot): Beinhaltet Wertpapiere aus Eigenhandel der Bank und tritt in Haftung für die Verbindlichkeiten des Zwischenverwahrers (Bank) gegenüber dem Drittverwahrer.
Depot B (das Fremd-, Ander- oder Treuhanddepot): Hier werden die Wertpapiere aus Kommissionsgeschäften aufbewahrt. Eigentümer des Wertpapierbestandes bleibt der Bankkunde.
Depot C (das Pfanddepot): Verwahrung aller Wertpapiere des Kunden, die verpfändet wurden. Die Wertpapiere haften komplett und solidarisch für den Rückkredit gegenüber dem Drittverwahrer.
Depot D (das Sonderpfanddepot): Im Gegensatz zu „Depot C“ werden in „Depot D“ nur Wertpapiere des Kunden aufbewahrt, die eingeschränkt der Pfändung unterliegen. Die Haftung für den Rückkredit erfolgt durch den Wertpapierbestand, gegenüber dem Drittverwahrer, begrenzt bis zur Höhe des einzelnen gewährten Kredits.
Depotbank:
Eine Kapitalanlagegesellschaft darf, nach Investmentgesetz, das Fondsvermögen (Sondervermögen) nicht selber verwahren. Eine Deponierung bei einer, von der Kapitalanlagegesellschaft wirtschaftlich und rechtlich unabhängigen, Bank ist verpflichtend. Der Gesetzgeber hat diese zwei Aufgaben bewusst getrennt, um so eine höhere Transparenz und Kundenschutz zu bewirken. Der größte Aspekt ist der Kapitalschutz des Anlegers. Durch die strikte Trennung des Sonder-/Fondsvermögen wird Schutz bei Insolvenz der Kapitalanlagegesellschaft oder Veruntreuung automatisch geboten. Zu den Kernaufgaben der Kapitalanlagegesellschaften gehören der Vertrieb und das Auflegen der Investmentfonds.
Fondsvermögen = Geschütztes Sondervermögen
Eine Depotbank ist ein Kreditinstitut, dass für eine Kapitalanlagegesellschaft und somit indirekt für deren Kunden das Sondervermögen verwahrt. Es können unterschiedliche Wertpapierarten hinterlegt werden. U.a. Anteile von Investmentfonds. Die praktische Zusammenarbeit im Arbeitsalltag der Depotbank und Kapitalanlagegesellschaft wird an folgenden Punkten ebenfalls sehr stark sichtbar. Laut Kapiatalanlagegesetzbuch (KAGB) Paragraf 79 und 83 hat die Depotbank eine Kontrollfunktion gegenüber der Fondsgesellschaft. Dies spiegelt sich in der Marktgerechtigkeitsprüfung und in der Berechnung des Anteilscheinpreises wieder. Bei der Marktgerechtigkeitsprüfung wird geprüft, ob die im Namen des jeweiligen Investmentfonds getätigten Geschäfte zu marktüblichen Preisen und Kursen erfolgen.
Die Kreditaufnahme darf die Fondsgesellschaft nur mit Zustimmung der Depotbank tätigen, da die Kreditaufnahme die Bonität der Kapitalanlage oder der Investmentgesellschaft schwächen könnte. Depotbanken verwahrt nicht nur das Kapital der Anleger, sie vertreten in diesem Bezug direkt die Interessen der Anleger gegenüber der Fondsgesellschaft und können diese auch geltend machen. Sollte eine Depotbank ihren Pflichten nicht korrekt nachkommen, kann die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht der Investmentgesellschaft den Wechsel zu einer neuen Depotbank vorschreiben. Es entsteht demnach dadurch nicht nur ein Geflecht an Zusammenarbeit, es wird auch ein interner Kotrollmechanismus installiert. Dieser wird zusätzlich von der BaFin staatlich überwacht.
Verzahnte Kontrollmechanismen für den Kundenschutz
Im täglichen Arbeitsablauf übernehmen die Depotbanken die buchhalterischen Umbuchungen und Wertstellungen, bei Kauf und Verkauf von Anteilen, in den jeweiligen Kundendepots. Wenn die Kunden von zwei verschiedenen Depotbanken sind, wird oft der Zentralverwahrer eingesetzt. Dieser Dienstleister hilft den unterschiedlichen Depotbanken die Transaktionen sauber und schnell untereinander, im Sinne des Kunden, abzuwickeln. Die unterschiedlichen Depotbanken benötigen keinen direkten Kontakt mehr zu anderen Depotbanken. Diese Aufgabe übernimmt der Zentralverwahrer, er fungiert als zentrale Schnittstelle unter den Kreditinstituten. Bei zwei Kunden von der identischen Depotbank können Vorgänge meistens kosteneffizient erledigt werden. Eine Kooperation mit einer anderen Depotbank wird nicht benötigt.
Bevor ein Kreditinstitut als Depotbank agieren kann, muss es nach bestimmten Prüfkriterien zugelassen werden. Eine Übersicht aller aktuell aktiven Verwahrstellen können Sie beim deutschen Fondsverband (BVI) einsehen.
Das Team von Finanzcoach Hannover wünscht Ihnen einen guten Start in die neue Woche. Wenn Sie Lust haben, freue wir uns auf weitere Besuche von Ihnen auf unserem Blog oder bei Facebook und Instagram.