Lesedauer: 7-8 Minuten. Verantwortungsbewusste Entscheidungen und Erstellung des Anlageportfolios innerhalb des Investmentfonds gehören genauso zur Tätigkeit des Fondsmanagers wie die Beobachtung des Marktes und Reaktion auf wechselnde Kapitalmarktgeschehen.
Künstliche Intelligenz (KI) wird oft in die Berechnung der Anlageallokation integriert. Im Gegensatz zu Exchange Traded Funds (ETFs) können durch das Management unterschiedliche Arten von Fondsklassen erstellt und aufgelegt werden. Auf das Pro und Contra sowie die passenden Anlegerprofile dieser Möglichkeiten werden wir mit Ihnen innerhalb der unterschiedlichen Teile dieser Blogserie eingehen. Zur besseren Lesbarkeit verwenden wir in unseren Blogartikeln durchgängig die männliche Form. Selbstverständlich sind alle Geschlechtsidentitäten berücksichtigt.
Ein kleines Dankeschön: Liken, teilen, weitersagen. Wir erstellen Ihnen diese Inhalte ohne Berechnung: Wenn Ihnen dieser oder einer unserer anderen Artikel Mehrwert stiftet, teilen Sie ihn gerne. In der Fußzeile finden Sie alle Möglichkeiten der Weiterleitung auch innerhalb der sozialen Netzwerke. Unsere Serie: “Wir bauen uns ein Fondsdepot”.
Minimalziel ist das Erreichen des Vergleichsindex (die Benchmark).
Im Idealfall ist der Fondsmanager ein qualifizierter und erfahrener Analyst des Finanzmarktes. In Zusammenarbeit mit seinem Team erstellt er die Konstellation von unterschiedlichen Kapitalanlagen des jeweiligen Investmentfonds. Das Zusammenspiel der ausgewählten Anlageklassen (Allokation) wird dabei ebenfalls berücksichtigt. Der Tätigkeitsbereich des Fondsmanagements beläuft sich ausschließlich auf das Sondervermögen oder Investmentvermögen. Innerhalb der unternehmerischen Organisation einer Kapitalanlagegesellschaft ist das Fondsmanagement in der Aufbauorganisation angesiedelt. Je nach Gesellschaft kann es Unterschiede und marktspezifische Spezialisierungen bei der Ausbildung zum Fondsmanagement geben. Dies ist eine Notwendigkeit, da sich die jeweiligen Arten von Investmentfonds innerhalb Ihrer Anlageklassen oder Regionen unterscheiden. Grundlegende Eckpfeiler zur Ausbildung eines Fondsmanagers finden Sie in unserem Blogartikel „Traumberuf: Fondsmanager werden“.
Kapitalanlagegesellschaften werden stark reguliert und müssen besonders die Vorgaben des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) Rechnung tragen. Diese Vorschriften wirken sich unmittelbar auf das Fondsmanagement aus.
Beobachtung und Analyse der Finanzmärkte, Anlageallokation, Risikominimierung.
Verschiedene Anlageklassen für einen Investmentfonds:
Aktien, Derivate, Edelmetalle, Immobilien, Infrastruktur, Rentenpapiere, Rohstoffe, Staatsanleihen, Unternehmensanleihen oder Währungen. Beim Kauf, Verkauf oder Halten der unterschiedlichen Anlagepositionen müssen bei der Auswahl jedes Einzeltitels die Limits der Branchen, Länder/Regionen und Emittenten berücksichtigt werden.
Portfoliomanagement bei Investmentfonds wird als Fondsmanagement bezeichnet.
Verschiedene Fondsarten mit aktivem Management:
Aktienfonds, Alternative Investmentfonds, Dachfonds, Ethikfonds, Filmfonds, Garantiefonds, Geldmarktfonds, Hedgefonds, Immobilienfonds, Indexfonds, Infrastrukturfonds, Laufzeitfonds, Medienfonds, Mischfonds, Rentenfonds, Schifffonds, Spezialfonds und Waldfonds.
Aufstellung ohne Differenzierung zwischen offenen und geschlossenen Investmentvermögen.
Pflichten und Haftungen des Fondsmanagements:
Die Tätigkeit des Fondsmanagements unterliegen unterschiedlichen Pflichten und Haftungsgrundsätzen. Sechs maßgebliche Grundsätze bilden die Verpflichtungen: die Risikominderungspflicht, die Treuepflicht, die Informationspflicht, die Sorgfaltspflicht, die Pflicht zur Vertraulichkeit und zur separaten Verwaltung des Anlagevermögens. Des Weiteren haben das Fondsmanagement und die damit verbundene Kapitalanlagegesellschaft eine Haftungspflicht gegenüber seinen Anteilseignern/Anlegern und dem Staat. Auf die jeweiligen Punkte werden wir im Folgenden detaillierter eingehen.
Haftung gegenüber dem Anleger: Der Anleger und Sparer kann vom Fondsmanager ein Management nach den gültigen Gesetzesregelungen erwarten. Eventuelle Schadensersatzansprüche des Anlegers werden durch die Verwahrstelle geltend gemacht. Sollte über die Verwahrstelle keine Aktivität erfolgen, ist es seitens des Anlegers möglich direkt an die Kapitalanlagegesellschaft heranzutreten.
Haftung gegenüber dem Staat: Der Staat hat bei Verletzung der auferlegten Pflichten die Möglichkeit Bußgelder zu verhängen oder die Geschäfte des Fondsmanagements temporär zu untersagen. Diese Strafen können realisiert werden, da der Fondsmanager durch das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) unter staatlicher Aufsicht steht und dort regelmäßig berichten muss.
Pflicht der Separaten Kapitalverwaltung: Um die Kontrollfunktion und eine mögliche Vermengung des Fondskapitals mit weiteren Geldern der Investmentgesellschaft zu vermeiden, beauftragt die Kapitalanlagegesellschaft eine passende Verwahrstelle. Da Fondskapital Sondervermögen darstellt wird es über diesen Vorgang separiert und geschützt.
Pflicht der Risikominderung: Um die Interessen des Anlegers zu wahren, erfolgen Aktivitäten des Fondsmanagement auf Basis der Risikostreuung und Vermeidung von übergroßen Risiken bei Erstellung des Anlageportfolios. Eine der bekanntesten Form dieser Gesetzgebung ist das Verbot von Leerverkäufen.
Pflicht der Information: Anlegerinformationen müssen nach dem Gebot der Vollständigkeit und Richtigkeit erstellt und dem Anleger kostenfrei ausgehändigt werden, zum Beispiel bei Verkauf von Anteilen. Die Anlegerinformationen umfassen unter anderem einen Verkaufsprospekt des Investmentfonds, die Vertragsbedingungen, die Halbjahres- und Jahresberichte.
Pflicht der Vertraulichkeit: Die Fondsmitarbeiter unterliegen den Pflichten zur Geheimhaltung und der Vertraulichkeit. Diese Verpflichtungen sind u. a. in den Regeln zum Bankengeheimnis und den Vorschriften des zweiten Kapitalmarktförderungsgesetzes einsehbar.
Pflicht zur Sorgfalt: „Die Sorgfalt des ordentlichen Kaufmanns.“ Die Pflichten des Fondsmanagements werden innerhalb seiner Tätigkeiten große Entscheidungsfreiheiten eingeräumt, um für die Anleger einen konstanten und realistischen Wertzuwachs zu erzielen oder die Kaufkraft des Vermögens zu erhalten. Den Rahmen des Beurteilungsspielraums der Mitarbeiter bilden die gesetzlichen Regelungen und die Anlagepolitik des Investmentfonds.
Pflicht zur Treue: Der Anleger genießt die Treue und erste Stellung bei den Entscheidungen des Fondsmanagements. Interessenwahrung gilt vorrangig dem Anleger und Sparer und die Integrität des Finanzmarktes ist zu wahren.
Quellenangaben: Bundesagentur für Arbeit, BaFin-Rundschreiben vom 10.01.2017
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