Liebe Leser und (zukünftige) Eltern,
pünktlich zum 65. Geburtstag erhält das Mutterschutzgesetz, aus dem Jahre 1952, eine längst nötige Auffrischung. Im Zentrum der Reform steht ein Ziel: mehr Selbstbestimmung für Schwangere.
Gleich ob eher „traditionell“ oder „modern“: Eltern stehen nicht nur vor dem größten Glück ihres Lebens, auch vor den oft größten Herausforderungen und sollten dabei Unterstützung erhalten
Worum geht es? Rückblick 1952:
Als das Mutterschutzgesetz erlassen wurde, war der Krieg erst sieben Jahre vorbei und Konrad Adenauer Bundeskanzler. Seitdem hat sich am Mutterschutz nichts wesentliches getan. Nach 65 Jahren hat die Bundesregierung jetzt das Gesetz entstaubt. Zukünftig gilt der Mutterschutz auch für Schülerinnen, Studentinnen und Praktikantinnen. Das einseitige, vom Arbeitgeber gewünschte, Beschäftigungsverbot für Schwangere wird ebenfalls abgeschafft. Ebenfalls sehr erfreulich seit diesem Jahr: finanziell werden Eltern durch höhere Förderungen ihrer Privatrente, Baukindergeld, steigendes Kindergeldes und höheren steuerlichen Kinderfreibetrag gefördert.
Die wichtigsten Neuerungen
Sonntags- und Nachtarbeit: Arbeitsverbote an einem Sonntag gegen den Willen der Schwangeren soll es nicht geben. Sonntagsarbeit ist künftig möglich, wenn die Frau das selbst möchte, die Ausnahme nach dem Arbeitszeitgesetz zugelassen und Alleinarbeit ausgeschlossen ist. Sollte ärztlich nichts dagegen sprechen, darf die Frau auch zukünftig abends (zwischen 20 und 22 Uhr) arbeiten.
Längere Schutz: Mütter von Kindern mit Behinderungen können den Mutterschutz nach Geburt künftig um vier bis maximal zwölf Wochen verlängern, dies entspricht somit dem Schutzniveau bei Mehr- und Frühgeburten. Neu ist, dass künftig auch Frauen bei einer Fehlgeburt nach der 12. Schwangerschaftswoche Mutterschutz genießen.
Keine Geldgeschenke liegen lassen! Diese Vorteile genießen Eltern zusätzlich
Benefit Immobilienfinanzierung:
Bereits im Jahr 2016 beschlossen, geht die Umsetzung des Baukindergeldes nun in die nächste Phase. Ziel soll es sein junge Familien bei ihrer Eigenheimförderung zu unterstützen. Die Umsetzung steht bereits im neuen Koalitionsvertrag. Folgende Fakten haben sich heraus kristalisiert:
- Das Baukindergeld von jährlich 1.200 Euro wird pro Kind zehn Jahre lang gezahlt
- Für jedes Kind gilt Freibetrag von 15.000 Euro
- Gefördert werden Familien deren Jahreseinkommen unter 75.000 Euro liegt
Benefit Ruhestands-Zuschuss:
- Höhere Zuschüsse für Eltern zur eigenen Privatrente (auch für Investmentprodukte möglich)
- Weiterhin Anrechnung der Elternzeit für die gesetzliche Rente
Benefit Absicherung:
- Sparen durch Sondertarife. Beispiel Risikolebensversicherung der Eltern, damit Kinder im Notfall abgesichert sind
- Sparen durch Sondertarife. Beispiel Kinderunfallversicherungen oder Kinersparanlagen
Tolle Leistungen, allerdings muss im Einzelfall die Sinnhaftigkeit abgewogen werden. Festzustellen ist, dass bereits in der Vergangenheit viele Teile der deutschen Bevölkerung bares Geld liegen ließen. Ob aus Desinteresse, zu wenig Informationen oder weil man zu den Förderungen nicht den effektivsten Durchführungsweg gefunden hat bleibt offen. Wir helfen unseren Mandanten bei der möglichst optimalsten und transparentesten Entscheidung, damit sie diese Vorteile nicht verpassen.
Zusammenfassung:
Familienleistungen
- Mehr Kindergeld
- Höherer Kinderfreibetrag
- Höherer Unterhaltsvorschuss
Mutterschutz
- Mutterschutz auch für Studentinnen, Schülerinnen, Bundesfreiwilligendienstleistenden und Entwicklungshelferinnen
Aufbau der eigenen Zukunft
- Einführung des Baukindergeldes
- höhere staatliche finanzielle Förderung der eigenen Ruhestandsplanung
Wir unterstützen unsere Mandanten bei der finanziellen und wertschöpfenden Familienplanung. So schaffen wir mit Ihnen zusammen Rahmenbedingungen für ein sorgenfreies Leben mit Kinder und auch nachdem diese groß und zuhause ausgezogen sind.
Fragen – Neugier:
Persönlich und frei. Lernen Sie die moderne Art der Finanzberatung kennen. Das Team von Finanzcoach Hannover freut sich auf das Gespräch mit Ihnen, um zusammen Ihre Vorteile durch die neuen Gesetze und unsere Exklusivverträge zu erleben.
P. S. Sollte aufgrund Ihres Nachwuchses der Weg in unsere Bürogebäude für Sie zu umständlich sein, besuchen wir auch gerne Sie.