Teil 1 von 2: Neue Gesetze und Möglichkeiten
Gesundheit, Kinder, Vorsorge, Steuer, Sparen und Banking
Auf das müssen Sie achten und wie Sie klug aus diesen Themen das Beste für sich herausholen.
Meist zum Februar starten neue Gesetze und Verordnungen. Jahr für Jahr. Von A wie Altersvorsorge, bis Z wie Zuschüsse. Lassen Sie uns auf die wichtigsten und nützlichsten Punkte einen gemeinsamen Blick werfen.

„Das Leben gleicht einer Reise, Silvester einem Meilenstein.“
Theodor Fontane
Unser Herzenthema: In Würde alt werden
Mehr Möglichkeiten in der betrieblichen Altersvorsorge
Es ist ein wenig so, wie im Handwerk. Baut Ihnen der Zimmermann einen hervorragenden Hausgiebel, wohnen Sie lange im Trockenen und haben viel Freude an Ihrer Immobilien, Sie schaffen beispielsweise ein sorgenfreies Nest für Ihre Familie. Auch Altersvorsorge über den Arbeitgeber kann sinnvoll sein, wenn sie situativ und nachhaltig gut gemacht ist. Neben der privaten Ruhestandsplanung (Beispiel: Fexible Altersvorsorge, Basisvorsorge, staatlich geförderter Investment-Vorsorge oder einem Investmentdepot/Immobilie) erhält die bAV seit Jahren hohe Beliebtheit. Da der Arbeitsmarkt und die Erwerbsbiografien aktuell einem starken Wandel unterliegen, liegt sicherlich in einem Mix aus zwei bis drei unterschiedlichen Lösungen die Wahrheit. Neue Gesetze schaffen Rahmenbedingungen, allerdings kaum Qualitätsstandards. Durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) ist dieser Weg zur Bildung von Altersrücklagen zusammen mit dem Arbeitgeber spürbar interessanter geworden. Neue Entgeltumwandlungen werden mit 15% seitens des Arbeitgebers bezuschusst (gesetzliche neue Pflicht), wenn dem Arbeitgeber eine entsprechende Ersparnis entsteht. Sollten Sie bereits auf eine bAV für Ihr alter setzen, greift dies auch für Sie. Ab dem 01. Januar 2022. Für die Sparer ebenfalls sehr erfreulich ist die Anhebung des Höchstzahlbeitrages, jetzt 8% der Beitragsbemessungsgrenze. Die aktuelle Beitragsbemessungsgrenze in 2019 liegt bei
Mögliche Durchführungswege sind die Modelle des Pensionsfonds, der Pensionskassen und Direktversicherungen. Aufgrund der Situation auf dem Arbeitsmarkt. Sehr gute Arbeitnehmer können sich ihren Stellen fast schon aussuchen, bietet sich auch für kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) diese Option zur Attraktivitätssteigerung besonders an.
Für erste Informationen haben wir Ihnen das dazugehörige PDF-Dokument, der Rentenversichrung Bayern, zum Download bereit gestellt oder schreiben Sie uns einfach eine kurze E-Mail.
Sie haben Fragen zur Auszahlung, Förderung oder Mitnahme der Ansprüche zu einem neuen Arbeitgeber oder Sie sind ein Arbeitgeber, beginnend bei einer Belegschaftsgröße ab 13 Mitarbeitern?
Lassen Sie uns drüber reden. Altersvorsorge und Möglichkeit von Unternehmensbeteiligungen sind unser Kerngeschäft.
Herzlichst Ihr N. Schlehr und Team
Mehr Kindergelt
Ab 01. Juli diesen Jahres erhalten Eltern pro Kind monatlich 10 Euro mehr. Für die ersten zwei Kinder bekommen Eltern somit 204 Euro und für das dritte 210 Euro. Jedem darauf folgenden Nachwuchs entfällt 235 Euro pro Monat.
Bonus Extratipp: Für Eltern oder alleinerziehende mit staatlich geförderter Zusatzrente erhält ein Elternteil pro Kind jährlich mittlerweile 300 Euro. Sprechen Sie uns an, wir unterbreiten Ihnen gerne ein individuelles Angebot oder prüfen Ihren „Geld-Zufluss“ in den bestehenden Vertrag.
Höhe der Mütterrente steigt leicht
In diesem Jahr wird die Anrechnungszeit der sogenannten Mütterrente ausgeweitet. Nun erhalten auch Erziehungsberechtigte, die Ihre Kinder vor dem Jahr 1992 geboren haben, eine stärkere Gutschreibung der Erziehungszeiten. So erhalten Sie 0,5 Rentenpunkte mehr, demnach final 2,5 Rentenpunkte mehr. Wie sich eine höhere Rentenzahlung in der Besteuerung wirksam macht, muss individuell betrachtet werden.
Onlinebanking: Das Aus der klassischen TAN-Liste
Unsicherheitsfaktor: Papier
Auf Hinweis der Verbraucherschutzzentrale in NRW werden ab 14. September 2019 die auf Papier gedruckten TAN’s durch digitale ersetzt. Eine Versendung der TAN’s per SMS bietet hier eine sichere und modernere Alternative.
Diesel-Fahrverbot in Köln und Bonn, nicht für Hannover
Im November 2018 hat das Kölner Verwaltungsgericht entschieden, für ältere Autos die Innenstadt zu sperren. Begründung liegt in den gültigen Stickstoffdioxid-Grenzwerten. Betroffen sind alle Dieselautos der Abgasklasse 4 oder schlechter. Ab September 2019 erfolgt eine Erweiterung auf Dieselfahrzeuge der Abgasklasse 5. In der ersten Umsetzung sind Benziner mit den Schadstoffklassen 1 und 2 ebenfalls inkludiert.
In Bonn greift ab April ein Fahrverbot für ältere Dieselfahrzeuge auf Hauptverkehrsstraßen.
Aufatmen in Hannover. In der Messe- und Landeshauptstadt mit Europas größtem Stadtwald (der Eilenriede), wird zurzeit eine Sperrung für neun unterschiedliche Straßen geprüft. Betroffen sind auch hier Dieselfahrzeuge älterer Modelle. Dadurch wird erneut eine Diskussion um Alternativen, das 1-Euro-Ticket des städtischen Nahverkehrs diskutiert.
Hier hat Ihnen unser Team die möglicherweise betroffenen Straßen, aus unserer Heimatstadt gerne zusammen gefasst:
Diskutiert wir aktuell über:
Marienstraße (komplett)
Göttinger Straße (komplett)
Friedrich-Ebert-Straße (komplett
Podbielskistraße (Spannhagengarten bis Am Listholze und Ferdinand-Wallbrecht-Straße bis Rühmkorffstraße)
Arndtstraße (komplett)
Schloßwender Straße (komplett)
Fössestraße (Westschnellweg/Bardowicker Straße bis Küchengarten)
Bornumer Straße (Am Spielfelde bis Deisterplatz)
Vahrenwalder Straße (Niedersachsenring bis Hamburger Allee)

Steuer I: Höhere Freibeträge für Ledige und Familien
Auf 9.168 Euro erhöht sich der Grundfreibetrag der Einkommenssteuer für Ledige und für verheiratete auf 18.336 Euro. Bedeutet Jahreseinkommen bis zu diesen Grenzen wird nicht besteuert. Jeder Euro darüber unterliegt der bekannten, progressiven, Besteuerung. Da durch diese Einkommen meistens keine normalen Haushalte bewirtschaftet werden können, sind diese Grenzen besonders für Studenten mit Nebenjob in den Semesterfereien und Schüler interessant.
Ebenfalls angehoben wird der sächliche Kinderfreibetrag: Durch die Anhebung um 96 Euro pendelt sich der zukünftige Kinderfreibetrag bei 2.490 Euro pro Jahr und Elternteil ein. Unverändert bleibt der Freibetrag für Erziehungs-, Betreuungs oder Ausbildungsbedarf. Dieser befindet sich auch im Jahr 2019 bei 1.320 Euro jährlich pro Kind und Elternteil. Zusammen ergibt dies für ein Elternpaar durch jedes Kind ein gesamter Freibetrag von 7.620 Euro.
Steuer II: Mehr Zeit für die Steuererklärung
Gute Nachricht für Langschläfer! Ab diesem Jahr verlängert sich die Frist zur Abgabe der Steuererklärung. Statt wie bisher Ende Mai, ist nur der Stichtag zur Abgabe des Vorjahres um zwei Monate verlängert worden. Auf den 31. Juli. Sollten Sie Unterstützung von einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein erhalten, bekommen auch Sie auch hierbei mehr Zeit. Kurzer Rückblick: Die Steuererklärung für das Jahr 2017 musste letztes Jahr noch zum 31.12.2018 abgegeben werden. Die zwei Monate Fristverlängerung greifen hier ebenfalls. Anstatt 31. Dezember kann die Erklärung nun bis Ende Februar des Folgejahres, durch den Steuerberater oder mit passendem Nachweis, eingereicht werden.
Gesundheit: Entlastung in der gesetzlichen Krankenversicherung
Ab 01. Januar werden auch die Zusatzbeiträge der gesetzlichen Krankenkassen jeweils zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Deutschlandweit soll dies eine Erleichterung von ca. 6,9 Milliarden Euro ergeben. Für den einzelnen Arbeitnehmer könnte dies eine mögliche erleichterung von 8 – 23 Euro monatlich ergeben. Muss allerdings immer individuelle betrachtet werden.
Änderungen für Beitragszahler
Etwas von „linke in die rechte Tasche umschichten“. Was passiert neues auf Ihrer Lohn- oder Gehaltsabrechnung, neben der bereits thematisierten Teilung bei den Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung? Der Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung soll um 0,5% steigen. Im Gegenzug wird der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung um 0,5% gessenkt. Beitragszahler mit Kindern zahlen somit 3,05% und ohne Nachwuchs ab einem bestimmten Alter, 3,30%.
Rückfragen – Neugier:
Persönlich und frei. Haben Sie Fragen und wünschen eine Beratung, wie Sie genau diese neuen Geschehnisse und Regularien für sich positiv einsetzen können, freut sich das Team von Finanzcoach Hannover auf ein kennenlernen mit Ihnen. Für Fragen zu Attributen der steuerlichen Komponenten empfehlen wir Ihnen gerne einen unseren kompetenten Kooperationspartner.