Teil 1 von 2: Neue Gesetze und Änderungen für Unternehmen und Selbstständige
Größte Aufmerksamkeit erfuhr in 2018 die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Was erwartet Sie im neuen Jahr? Lassen Sie uns zusammen einen Ausblick auf die anstehenden rechtliche Neuerungen im Jahr 2019 werfen.

„Der einzige Weg, großartige Arbeit zu leisten, ist, diese zu lieben.“
Steve Jobs
E-Privacy-Verordnung vor Start
Ursprünglich sollte die E-Privacy-Verordnung zusammen mit der DSGVO in Kraft treten. Es handelt sich um eine Art Ergänzung der thematisierten Richtlinie. Der geplante Start wurde auf dieses Jahr verlegt. Ziel ist es, personenbezogene Daten innerhalb der elektronischen Kommunikation besser zu schützen.
Neues Verpackungsgesetz
Das neue Verpackungsgesetz tritt bereits ab 01. Januar in Kraft. Grob beschrieben gilt dieses Gesetz für Händler, die Verpackungen für den Endverbraucher erstmalig innerhalb Deutschlands in den Verkehr bringen. Dazu muss auch eine Registrierung im Verpackungsregister LUCID erfolgen.
Neue Marktplatzhaftung
Zum 01. Januar wurde seitens des Gesetzgebers ebenfalls die Haftung für Umsatzsteuerausfälle auf Marktplätzen abgeändert. Marktplatzbetreiber stehen nun in der Verantwortung, Verkäuferdaten, wie erfolgte Umsätze oder Steuerdaten zu erheben. Ziel ist es, dass Unternehmensgeflechte (besonders aus Drittstaaten) in Bereichen der Besteuerung etwas aufgebrochen werden. Auch innerhalb der Europäischen Union gibt es Unternehmen, die in finanzstarken Ländern ihren Umsatz erwirtschaften und in Ländern mit geringen Unternehmenssteuersatz diese Gewinne versteuern. Kommt der Marktplatzbetreiber den neuen Pflichten oder einer Sperre des Verkäufers nicht nach, wird dieser in die Haftung genommen.
Tipp: Deutsche Händler benötigen eine Bescheinigung über die steuerliche Registrierung ihres jeweiligen Finanzamtes nach §22f UStG.
Neue Berechnung der LKW-Maut
Ab ersten Januar erfolgt eine Umstellung der Lkw-Maut auf Bundesstraßen und Autobahnen. Die bereits bestehenden Attribute zur Berechnung werden nun die Weitergabe der Straßenkosten und für die Lärmbelästigung ergänzt. Somit werden besonders schwere Fahrzeuge höhere Mautkosten erhalten.
Teilzeit Befristung
In Unternehmen ab 45 Beschäftigten können Mitarbeiter zukünftig eine temporäre Teilzeitbeschäftigung beantragen. Diese befristete Verringerung der Arbeitszeit kann ein bis fünf Jahre anhalten. Anschließend muss der Arbeitgeber wieder die Rückkehr in eine Vollzeitstelle garantieren. In Unternehmen mit 46 bis 200 Beschäftigten kann jeder 15te Mitarbeiter diese neue Regelung in Anspruch nehmen.
Krankenversicherung Ihrer Mitarbeiter
Die rund 56 Millionen Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung enthalten eine Entlassung innerhalb ihres Beitrages. Bisher wurde der individuelle Zusatzbeitrag seitens des Versicherten alleine getragen. Dies ändert sich zum Jahreswechsel. Es erfolgt die Rückkehr zur alten 50/50-Verteilung der Kosten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Bindung der Mitarbeiter durch stärkere Altersvorsorge
Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BSG) in diesem Jahr bietet weit mehr, als eine Zukunftssicherheit Ihres Arbeitnehmers und Ihres Unternehmens.
Gute Mitarbeiter, Stützen Ihres Unternehmens, kosten Geld. Neue zu suchen oder „schlechte“ kosten Ihr Unternehmen allerdings noch mehr.
Mitarbeiter an das Unternehmen und an die langfristigen Ziele binden, funktioniert meist nur mit Vertrauen und gegenseitiger Unterstützung. Unabhängig von der Unternehmensgröße, ein monatliches Entgelt oder Dienstwagen sind größtenteils längst keine alleinigen Argumente seitens der Arbeitgeber mehr. Kluge Unternehmen setzen hier neben dem Gehalt und Provision auf ein Bündel an unterschiedlichen Zusatzleistungen, welche diese in der Regel wieder steuerlich als Aufwendung geltend machen können. Praxisbeispiele sind zum Beispiele die Betriebskantine/Essensgutscheine, Bahntickets, kluge Lösungen für Vermögenswirksame Leistungen, Mitgliedschaften im Fitnessstudios und langfristig in der betrieblichen Altersvorsorge (bAV). Ab 2019 werden beispielsweise neue Entgeltumwandlungen mit 15% von Arbeitgeberseite bezuschusst, sollte für den Arbeitgeber entsprechende Ersparnisse entstehen.
Fragen – Neugier:
Persönlich und frei. Lernen Sie die moderne Art der Finanzberatung, im btob-Bereich kennen. Das Team von Finanzcoach Hannover freut sich auf das Gespräch mit Ihnen, um zusammen Ihre Vorteile durch die neuen Gesetze und unsere Exklusivverträge innerhalb der bAV und die Vorteile für Ihr Unternehmen kennen zu lernen.
P. S. Sie sind viel beschäftigt und in Ihrem Firmenräumen unabkömmlich. Kein Problem, wir nehmen auch Außendiensttätigkeiten für Sie wahr.