Lesedauer: 9-11 Minuten: Im Jahres-Überblick von Finanzcoach Hannover lesen Sie direkt, was im Jahr 2021 neu wird oder sich verändert. Teilabschaffung des Soli, Erhöhung des Kindergeldes, Verlängerung des Baukindergeldes, Erleichterung des Krankenkassenwechsels, Erhöhung des Steuerfreibetrags, aber auch Verringerung der Verrechnungsmöglichkeiten von Transaktionsverlusten innerhalb der eigenen Investmentanlage. Wer profitiert und wer sich umstellen muss, haben wir Ihnen als Überblick mit den wichtigsten Neuerungen zusammengefasst.
Ein kleines Dankeschön: Liken, teilen, weitersagen. Wir erstellen Ihnen diese Inhalte ohne Berechnung: Wenn Ihnen dieser oder einer unserer anderen Artikel Mehrwert stiftet, teilen Sie ihn gerne. In der Fußzeile finden Sie alle Möglichkeiten der Weiterleitung auch innerhalb der sozialen Netzwerke.
Positive Neuerungen
Erhöhung des steuerlichen Grundfreibetrags: Für alle Steuerzahler erfolgt eine kleine Reduzierung, indem der Steuerfreibetrag erhöht wird. So können im Jahre 2021 9.744 Euro jährlich verdient werden, ohne dass darauf Steuern gezahlt werden müssen. Dies ist eine Erhöhung von 366 Euro. Bereits seit den neunziger Jahren wurde dieser Betrag eingeführt und in unterschiedlichen Jahren immer wieder erhöht. Auch für das nächste Jahr liegen hierfür bereits die Gesetzesentwürfe vor.
Solidaritätszuschlag entfällt teilweise: Bei dem Solidaritätszuschlag, umgangssprachlich “Soli”, handelt es sich um eine ergänzende Abgabe auf die Einkommens- und Körperschaftssteuer, bedeutet sie fällt auf das Gehalt und Erträge aus Investmentanlagen an. Berechnet werden 5,5% vom Steuerzahlbetrag. Zunächst wurde er befristet auf 12 Monate im Jahr 1991 eingeführt, um die Mehrbelastung durch die deutsche Einheit teilweise mitzufinanzieren. Zusätzlich wurde auch die deutsche Kostenbeteiligung des zweiten Golfkrieges durch diese Abgabe gegenfinanziert (15-20 %: Rund 16,9 Milliarden DM). In diesem Jahr erfolgt nun die Abschaffung für den Großteil der Bürger (96,5 %), dies ist eine der größten Steuersenkungen der Bundesrepublik. So entfällt er beispielsweise für Jahreseinkommen bis 73.000 Euro als Single und für Verheiratete bis 151.000 Euro komplett. Die komplette Aufstellung finden Sie am Ende dieses Blog-Artikels unter “Hintergrundwissen”.
Mehr Kindergeld: Eltern können sich über eine Erhöhung des Kindergeldes um 15 Euro monatlich freuen. Dies ist der höchste Anstieg dieser Leistung seit dem Jahr 2010, es ergibt sich dadurch die folgende Staffelung: Für das erste und zweite Kind pro Kopf 219 Euro monatlich, für das dritte Kind 225 Euro und ab dem vierten und jedem weiteren Nachwuchs je 250 Euro. Wenn Sie Kindergeld beantragen möchten oder mehr Hintergrundinformationen nachlesen möchten, haben wir Ihnen diese im Abschluss dieses Blogartikels zusammengefasst.
Erhöhung des Steuerfreibetrags für Kinder: Wie für Erwachsene gibt es auch für Kinder einen jährlichen Steuerfreibetrag und dieser erhöht sich ebenfalls im neuen Jahr. Umgangssprachlich werden beide Arten auch als Grundfreibetrag bezeichnet, es handelt sich um die Einkommensgrenzen ab der in Deutschland Einkommen steuerpflichtig werden. Darunter fällt keine Steuer an. Bis zum 18. Geburtstag des Kindes, danach ist er individuell bis zum 25. Lebensjahr mit Zuteilung an die Eltern möglich oder geht an den dann erwachsenen und erwerbstätigen Nachwuchs über. Erwachsene und Kinder werden somit ab Geburt gleichgestellt. Im Jahr 2021 beträgt die steuerfreie Einkommensgrenze 9.744 Euro, 2022 soll eine weitere Erhöhung erfolgen.
Verlängerung des Baukindergeldes: Familien mit dem Wunsch nach den eigenen vier Wänden können seit dem Jahr 2018 Zuschüsse für Ihr Eigenheim (bezeichnet als Baukindergeld) nutzen. Ursprünglich bis Ende 2020 geplant wurde es noch einmal bis zum 31. März 2021 verlängert. Für die Beantragung muss bis zu diesem Zeitpunkt der Bauantrag oder Kaufvertrag ebenfalls vorliegen. Die Voraussetzung zum Erhalt und für wen diese Subvention nützlich sein könnte, finden Sie ebenfalls weiter unten, unter dem Punkt “Hintergrundwissen”.
Erhöhung des Mindestlohns: Der Mindestlohn steigt von 9,35 auf 9,50. Allerdings gibt es auch Branchen, die voll- oder teilweise vom Mindestlohn ausgeschlossen sind.
Einführung der Grundrente: Seit längerem gibt es die Grundsicherung für Rentenempfänger, diese ist allerdings nur die Weiterführung der Sozialhilfe oder des ALG2 (umgangssprachlich Hartz 4) im Alter. Nach hartem politischen Ringen kommt nun die Grundrente. Sie wurde maßgeblich konzipiert für Menschen mit langem Berufsleben bei geringem Einkommen. Demnach erhält sie nicht jeder Rentner und die Eckpfeiler zur Grundvoraussetzungen für den Anspruch werden mit Maximalwerten definiert. Die Aufstockung zu “Minirenten” sind möglich, wenn mindestens 33 jahre in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt wurde und man in jedem Jahr davon nicht mehr als 80 % des in Deutschland durchschnittlichen Einkommens verdient hat. Im Jahr 2020 darf das Einkommen beispielsweise 47.000 Euro nicht überstiegen haben. Nach aktuellen Planungen und Kalkulationen der deutschen Rentenversicherung ist eine Bruttorente von 1.013 Euro zu erwarten. Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln des Bundeshaushalts. Vom Bruttorentenbetrag erfolgen noch Abgaben für die Sozialkassen und Krankenversicherung.
Die andere Seite der Medaille in 2021
Negative Neuerungen
Rückkehr zur alten MwST: Um die Konjunktur und Binnennachfrage innerhalb des krisenbetroffenen Jahres 2020 anzukurbeln wurde die Mehrwertsteuer temporär vom 01.07.2020 bis einschließlich dem 31.12.2020 auf 16 und 5 % herabgesetzt. Ab Neujahr 2021 erfolgt wieder die alte Berechnung von 19 und 7 %.
Verringerung bei Gegenrechnung von Investment-Verlusten: Wohlstand durch Vermögen aufbauen. Dieser Punkt ist nicht nur für sehr wohlhabende Börsenspekulanten oder Anleger von Wichtigkeit. Bitte unterschätzen Sie ihn gerade als “Normalverdiener” und Kleinanleger nicht. Bisher konnten Verluste und Gewinne innerhalb des selben Jahres und Anlageklasse (beispiel Aktien oder Investmentfonds) in der Steuererklärung gegeneinander verrechnet werden. Ab diesem Jahr erfolgt eine Verrechnungsgrenze der Verluste i. H. v. 10.000 Euro, die Gewinne werden im Gegenzug weiterhin unbegrenzt steuerpflichtig. Daher bildet diese Gesetzesänderung gerade für Anleger in kleineren und mittleren Höhen, privaten Tradern oder beispielsweise Anlegern mit überdurchschnittlichen Renditen (auch Bitcoins und unterschiedlichen Kryptowährungen) eine mögliche Steuererhöhung durch die Hintertür.
Garantie-Senkung in der privaten Altersvorsorge: Die Private Rentenvorsorge mit Garantieanteil wird teurer. Grund ist die Herabsetzung des Höchstrechnungszinses. In der Diskussion ist aktuell eine Reduzierung von 0,9 auf 0,25%. Bedeute es muss das die Bereitschaft zum Risiko in der Anlage oder der Sparbetrag spürbar erhöht werden. Vorsorgeprodukte auf reiner Zinsbasis oder ohne Investment-Beteiligung werden zwar auch heute noch im Markt sehr viel vertrieben, aber stellen Sie sich bitte selbst einmal die Frage ob bei einer durchschnittlichen Inflation von 1,5 bis aktuell 3 % eine Festschreibung auf den o. g. Garantiezins sinnvoll ist. Unser Tipp: Lassen Sie sich noch in 2021 vertrauensvoll durch Ihren freien Berater oder Versicherungsmakler beraten und sichern sich das alte Garantieniveau mit einem Investmentsparanteil.
Offen – Noch keine Information zur Gesetzes-Erstellung:
Bisher keine Entscheidung bei der Finanztransaktionssteuer: Seit einigen Jahren in der politischen Diskussion ist die EU-weite Finanztransaktionssteuer. Sie fällt zusätzlich beim Kauf von Investmentprodukten an. Ursprüngliches Ziel ist die Regulierung der Anlagepolitik des Bankensektors. Innerhalb Deutschlands sollten die neu entstandenen Steuererträge die Gegenfinanzierung der Grundrente sichern. Diese Steuer regional einzuführen ist möglich, kann allerdings auch die Gefahr der unternehmerischen Abwanderung bewirken. U. a. besteht bereits in Frankreich eine Transaktionssteuer auf Länderebene. Nach aktuellem Stand müssen allerdings die geplanten Ausnahmen der zu besteuernden Anlageklassen hinterfragt werden (Bsp. Derivate).
Hintergrundwissen
Kindergeld: Das Kindergeld ist eine staatliche Entlastung für Ausgaben, die Eltern durch ihre Kinder entstehen. In Deutschland besteht der Anspruch auf Kindergeld für alle Eltern, die ihren Wohnsitz oder dauerhaften Aufenthalt in Deutschland haben und bezieht sich auf leibliche sowie Adoptivkinder. Für Stief- und Enkelkinder kann die Leistung unter gewissen Voraussetzungen ebenfalls beantragt werden. Die Zahlung erfolgt generell bis zur Volljährigkeit des Nachwuchses und kann unter Umständen bis zum 25. Geburtstag verlängert werden. Die Beantragung muss schriftlich bei der zuständigen Familienkasse erfolgen, die Zuständigkeit richtet sich nach der Agentur für Arbeit Ihres Wohnortes. Eine Auflistung der Kindergeldkassen und weitere nützliche Informationen werden wir Ihnen gerne zeitnah in einem unseren weiteren Blogartikel zur Verfügung stellen.
Kindergeld fördert weiterhin Zusatzrente der Eltern: Elternteile, die Kindergeld beziehen, haben ebenfalls Anspruch auf staatliche Zuschüsse (als Zulagen bezeichnet) in bestimmten Formen ihrer privaten Rentenvorsorge. Die Bezugszeiten sind identisch. Solange Kindergeld bezogen wird. erfolgen auch die Zulagen in die private Altersvorsorge des Elternteils. Die Höhe der zusätzlichen Vertragseinzahlung richtet sich nach dem Geburtsjahr Ihres Kindes. Wurde Ihr Nachwuchs vor dem Jahr 2008 geboren beträgt die staatliche Zulage 185 Euro, bei den Geburtsjahrgängen danach sind es aktuell 300 Euro. Was viele nicht im Blick haben, neben der in der Presse viel gescholtenen klassischen Riesterrente kann diese Privatvorsorge auch über kluge Investmentlösungen genutzt werden.
Milderungszone beim Solidaritätszuschlag: Die Abschaffung des Solidaritätszuschlags erfolgt schrittweise nach Einkommensgrenzen, der Milderungszone. Die Einkommensstufen gestalten sich wie folgt: Für Alleinstehende bis zu einem Jahreseinkommen von 73.000 Euro und Verheiratete bis 151.000 Euro entfällt die Abgabe komplett. Zwischen 73.000 und 109.000 Euro für Singles und zwischen 151.000 und 221.000 Euro für verheiratete Paare entfällt der Soli teilweise. Bei Einkommen ab 109.000 und 221.000 Euro oder höher erfolgt keine Änderung zum Vorjahr. Dies betrifft auch den Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer.
Baukindergeld: Bei dem Baukindergeld handelt es sich um eine Art doppelseitige Subvention zur Ankurbelung der Bauwirtschaft und Finanzierung des neuen Eigenheims für den Endverbraucher. Empfangene Fördergelder sind rückzahlungsfrei. Einige Voraussetzungen müssen allerdings gegeben sein. Die Gelder können bei der KfW-Bankengruppe beantragt werden, wenn das jährliche Haushaltseinkommen 90.000 Euro nicht überschreitet, pro Kind wird ein zusätzlicher Freibetrag von 15.000 Euro dazu addiert. Für den Nachwuchs muss ein Anspruch auf Kindergeld bestehen und sie dürfen das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben. Sind diese Vorgaben erfüllt können Eltern 12.000 Euro für Ihre neue Wohnung oder Haus erhalten. Der Betrag wird auf 10 jährliche Raten (1.2000 Euro) aufgeteilt. Baukindergeld kann von Paaren/Familien und Alleinerziehenden genutzt werden.
Quellenangaben: Kreditanstalt für Wiederaufbau, Bundesagentur für Arbeit, Stiftung Warentest, bundestag.de, Deutsche Aktuarvereinigung, Bundesfinanzministerium
Wir schreiben auf Finanzcoach Hannover über unsere persönlichen Erfahrungen aus der Berufspraxis. Es soll über nützliche Themenpunkte am Puls der Zeit verständlich und kritisch informiert werden, dadurch möchten wir Ihnen Denkanstöße liefern. Es handelt sich bei unseren Veröffentlichungen um keine Anlageberatung oder Kaufempfehlungen. Zu Fragen Ihrer individuellen Beratung und Finanzplanung stehen wir Ihnen gerne, entspannt bei einer Tasse Kaffee oder Tee, direkt auf persönlichen und digitalen Wege zur Verfügung.
Das Team von Finanzcoach Hannover wünscht Ihnen eine weiterhin gute Zeit. Wenn Sie Lust haben, freuen wir uns auf weitere Besuche von Ihnen auf unserem Blog oder Facebook und Instagram.
Comments are closed.